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  • Unser Service

  • Wir kümmern uns um Ihren Transport - von der Planung bis zu den behördlichen Genehmigungen.

  • Planung
    Spezial- und Schwertransporte erfordern eine sorgfältige Planung, um den Transport problemlos, sicher und möglichst kostengünstig durchführen zu können. Wir beraten Sie im Vorfeld und planen mit Ihnen den Transportablauf und die Streckenführung. Dazu können auch Besichtigungen vor Ort, zur Überprüfung der Platzverhältnisse und der geeigneten An- und Abfahrtswegen gehören.

    Für die Ausarbeitung und das Überprüfen von Transportstrecken bringen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung aus dem Spezial- und Schwertransport ein, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Die Auswahl des am besten geeigneten Equipments und die Festlegung der Transportabläufe sind das Ergebnis.

    Transportbegleitung
    Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Transportbegleitung Ihres Großraum- oder Schwertransports. Zur Absicherung der Transporte sind Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, sogenannte BF2- oder BF3-Fahrzeuge. BF3-Fahrzeuge sind zusätzlich mit einer Wechselverkehrszeichen-Anlage ausgestattet.

    Die bei uns zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind mit modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Die geschulten Mitarbeiter besitzen den Berechtigungsausweis der BSK zum Führen eines Begleitfahrzeuges und die enstprechende Qualifikation. Regelmäßige Nachschulungen runden ihr Know-how ab und sichern den Qualitätsstandard.

    Genehmigungen
    Die Besorgung aller erforderlichen Transportgenehmigungen (StVO, StVZO, ArbZG etc.) für die Durchführung von Großraumtransporten und Schwertransporten gehört zu unserem Service. Wir kümmern uns um die Anträge bis zur Erteilung der Erlaubnisbescheide. Dies gilt nicht für Deutschland, sondern auch europaweit.

    Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung können wir die schnelle und zuverlässige Beschaffung der Transporterlaubnisse sicherstellen. Ebenfalls organisieren und steuern wir die Abstimmung mit allen am Transportablauf Beteiligten und, falls erforderlich, um die Durchführung der verkehrslenkenden Maßnahmen, wie z. B. Aufstellen von Halteverbotsschildern, Rückbau von Kreisverkehren, Abbau von Verkehrszeichen etc.